Frau Melanie Brückmann ist als Assistentin von Herrn Jochen Brückmann tätig und unterstützt diesen ausschließlich bei organisatorischen und administrativen Tätigkeiten, sie erbringt keine eigenen Beratungsleistungen. Vertragspartner für sämtliche Beratungsleistungen im Sinne eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 BGB) ist ausschließlich Herr Jochen Brückmann als freier Handelsvertreter der ZSH GmbH Finanzdienstleistungen, der sich zur Erfüllung seiner Pflichten gegebenenfalls eigener Hilfspersonen bedient; eine eigene Außenhaftung dieser Hilfspersonen wird hierdurch nicht begründet.